Am 21. September 2015 ersuchte A.___ um Bewilligung zum Bau eines 35.5 m langen und 23.4 m breiten Geflügelmaststalles zur (bodenunabhängigen) Haltung von 9'000 Mastpoulets auf dem Grundstück Nr. 002. Gleichzeitig soll die bisherige Milchviehhaltung aufgegeben werden. Die Milchviehscheune (mit Anbindestall) soll im Wesentlichen zu Lagerzwecken umgenutzt werden. Statt wie bisher Jungvieh sollen im Jungviehstall (Laufstall) neu 16 sog. "Ausmastkühe" gehalten werden. Gegen das Bauvorhaben gingen während der Auflagefrist 35 Einsprachen ein, darunter jene von B.___, C.___ und Konsorten, allesamt Eigentümer von am nördlichen Siedlungsrand von X.___ gelegenen Grundstücken.