nördlich des Siedlungsgebietes von X.___. Zwischen den Grundstücken verläuft der O.___-Weg, eine ca. 3 m breite Gemeindestrasse 2. Klasse. Das Grundstück Nr. 002 ist nicht überbaut und gilt gemäss kantonalem Richtplan zum grössten Teil als Fruchtfolgefläche (FFF). Auf dem Grundstück Nr. 001 befinden sich – ausserhalb von FFF – ein Wohnhaus mit angebauter Milchviehscheune, ein Jungviehstall mit angebauter Remise, eine Remise/Garage/Werkstatt und ein kleiner Hühnerstall.