sowie Politische Gemeinde X.___, Beschwerdebeteiligte, Gegenstand Baubewilligung (Neubau Geflügelmaststall und erdverlegter Flüssiggastank) Das Verwaltungsgericht stellt fest: A. A.___ bewirtschaftet einen Landwirtschaftsbetrieb mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von 15.78 ha. Er ist Eigentümer der in der Landwirtschaftszone gelegenen Grundstücke Nrn. 001 und 002, Grundbuch X.___. Die Grundstücke befinden sich © Kanton St.Gallen 2024 Seite 2/18 Publikationsplattform St.Galler Gerichte