Der Geflügelmaststall ist zu gross dimensioniert und nicht zonenkonform. Der Deckungsbeitrag von Ausmastkühen entspricht nämlich nicht jenem von Milchkühen. Ziel der inneren Aufstockung ist im Übrigen, traditionelle, überwiegend bodenabhängige Landwirtschaftsbetriebe längerfristig zu erhalten. Ob es zulässig ist, die an sich mögliche, traditionelle bodenabhängige Produktion teilweise aufgegeben bzw. auf genau jenes Minimalmass zu reduzieren, mit dem eine (nach dem Trockensubstanz- oder Deckungsbeitragskriterium) möglichst grosse innere Aufstockung vorgenommen werden kann, erscheint mit Blick auf diese Zielsetzung fraglich (Verwaltungsgericht, B 2018/46). Entscheid vom 24. Oktober 2019