Entscheid Verwaltungsgericht, 24.10.2019 Bau- und Planungsrecht, Innere Aufstockung im Bereich Tierhhaltung (Art. 16a Abs. 2 RPG, SR 700, in Verbindung mit Art. 36a Abs. 1 lit. a und b RPV, SR 700.1). Der Beschwerdeführer gibt die Milchproduktion auf und hält (in reduziertem Umfang) sog. "Ausmastkühe". Gleichzeitig ersucht er um Bewilligung zum Bau einer Pouletmasthalle für 9'000 Tiere (als sog. "innere Aufstockung"). Entgegen seiner Auffassung liegt der Deckungsbeitrag der bodenunabhängigen Produktion (Geflügelmast) über jenem der bodenabhängigen Rindermast. Der Geflügelmaststall ist zu gross dimensioniert und nicht zonenkonform.