werden. Dass hier ein Schenkungswille aberkannt werde, sei absurd und falsch. Auf den Bankbelegen beim Eingang Postfinance seien die Überweisungen immer als Darlehen vermerkt. Es spreche nicht für die Vorinstanz, ihn (B.__) als Zeuge nicht einvernommen zu haben. Die Schenkung hätte er nämlich klar als solche bestätigen müssen (act. G 1).