2.2. Das Arbeitsverhältnis des Beschwerdeführers bei der C.__-AG wurde per 4. Februar 2013 beendet (Konkurs). Zu klären ist, ob der nach diesem Zeitpunkt in Teilbeträgen ausbezahlte Betrag von insgesamt CHF 21'586.20 als Einkommen des Beschwerdeführers aus unselbständiger Erwerbstätigkeit für das Jahr 2013 nachzubesteuern ist oder ob es sich dabei um eine Schenkung handelt. Leistungen des Arbeitgebers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses können auf dem zu beendenden Arbeitsverhältnis beruhen (z.B. Abgangsentschädigung bei vorzeitiger Entlassung); solche Leistungen werden nach Art. 17 DBG bzw. Art. 30 Abs. 1 StG besteuert.