A.b. Das kantonale Steueramt wies die gegen diese Veranlagungen erhobenen Einsprachen mit Entscheiden vom 28. Februar 2018 ab. Gegen die Einspracheentscheide erhob A.__ am 23. März 2018 Rekurs und Beschwerde bei der Verwaltungsrekurskommission mit dem Antrag, die Einspracheentscheide und die ihnen zugrundeliegenden Veranlagungen seien aufzuheben und es sei festzustellen, dass die von der E.__- Holding erhaltenen Schenkungen steuerfrei seien. Die Verwaltungsrekurskommission wies die Rechtsmittel mit Entscheid vom 20. November 2018 ab und auferlegte A.__ die amtlichen Kosten von zusammen CHF 1'200 (act. G 2). B.