G 17/6 I/11). Das in der Folge durchgeführte Nachsteuerverfahren wurde am 10. November 2017 abgeschlossen und A.__ für die Kantons- und Gemeindesteuern 2013 neu mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 65'500, ohne steuerbares Vermögen, und für die direkte Bundessteuer mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 66'400 veranlagt.