In der Folge teilte das kantonale Steueramt A.__ am 29. September 2015 mit, es liege eine Meldung über Unterstützungszahlungen vor, die ihm im Jahr 2013 zugeflossen seien. Auf die zweite Aufforderung vom 14. März 2016 hin, detaillierte Angaben zu diesen Vergütungen zu machen, gab A.__ dem kantonalen Steueramt am 29. März 2016 bekannt, die E.__- Gruppe habe ihm zur Überbrückung der Arbeitslosigkeit zinslose Darlehen gewährt, die ihm später erlassen worden seien. Er reichte dazu Gutschriftsanzeigen mit dem Vermerk "Darlehen" über zusammen CHF 21'586.20 ein (act. G 17/6 I/11).