Entscheid Verwaltungsgericht, 07.10.2019 Art. 199 Abs. 1 StG (sGs 811.1). Art. 151 Abs. 1 DBG (SR 642.11). Nachsteuererhebung. Streitig war, ob der vorinstanzliche Entscheid die von der Steuerverwaltung im Rahmen eines Nachsteuerverfahrens vorgenommene Aufrechnung von Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit zum steuerbaren Einkommen 2013 des Beschwerdeführers zu Recht bestätigte. Das Verwaltungsgericht verneinte das Vorliegen einer vom Beschwerdeführer behaupteten Schenkung und bestätigte den angefochtenen Entscheid.