Demnach erkennt das Verwaltungsgericht zu Recht: 1. Die Beschwerde wird unter Aufhebung des Rekursentscheids vom 10. Oktober 2018 gutgeheissen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Die amtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 5'000 gehen zulasten der Beschwerdegegnerin; auf die Erhebung wird verzichtet. Den Beschwerdeführern wird der Kostenvorschuss von CHF 4'000 zurückerstattet. © Kanton St.Gallen 2024 Seite 20/21 Publikationsplattform St.Galler Gerichte