Die kantonalen Amtsstellen äusserten sich lediglich zu den Durchlässen (Amt für Wasser und Energie), dem Hochwasserschutz und dem Lebensraum für Fische (ANJF); Aussagen zur Gewässerfauna und -flora sowie zum Bestand und zum Unterhalt der Uferbestockung fehlen (vgl. dazu Arbeitshilfe AREG, Ziff. 3.4 S. 17 f.). Das AREG nahm weder in der Vorprüfung (act. G 12/9/30) noch in der Genehmigungsverfügung (act. G 34) zum Gewässerraum Stellung.