Beschwerdeführer bestätigen indessen ihren bisher eingenommenen Standpunkt (act. G 8 S. 2-4) und weisen auf bestehende konkrete Ausbaupläne des Deponiestandorts hin. In den von ihnen eingereichten Unterlagen kommen auch die durch einen Deponieausbau bedingten Verkehrsströme zur Sprache (vgl. act. G 22 mit Hinweis auf act. G 23/22-29). Gemäss Protokollauszug der Sitzung vom 13. August 2018 hat sich die Beschwerdegegnerin gegen das Deponieprojekt G.__ ausgesprochen (act. G 23/28). Die Frage, in welcher Weise sich der Deponiestandort künftig entwickeln wird, lässt sich somit aktuell nicht beantworten.