Ohne konkretes Projekt und ohne stichhaltige Gründe des Hochwasserschutzes sei offen, wo der Gewässerverlauf bei einer allfälligen künftigen Ausdolung verlaufen solle. Die D.__-Strasse könnte auch in den Gewässerraum einbezogen werden (Arbeitshilfe AREG, Ziff. 4.10.7). Wie vom Vertreter des AWE vor Ort bestätigt, werde die Stabilität des Weiherdamms von der geringfügigen Verbreiterung der D.__-Strasse nicht beeinträchtigt. Somit stehe fest, dass der Baulinienplan rechtmässig sei und der Strassenausbau den übergangsrechtlichen Gewässerabstand nicht verletze. Auch sonst seien keine gegen den Strassenausbau sprechenden öffentlichen Interessen ersichtlich.