Der Gewässerraum sei vorliegend den topographischen Verhältnissen entsprechend und mit Blick auf die bestehende und auszubauende Strassenlinie grösstenteils ungleich auf die strassenabgewandte Seite des Bachs gelegt worden, wo es genügend Platz für einen späteren allfälligen Bachausbau habe. Das ANJF habe vor Ort bestätigt, dass mit der ungleichmässigen Ausscheidung des Gewässerraums genügend Platz für eine sinnvolle Revitalisierung sichergestellt werde. Die asymmetrische Festlegung sei somit sachlich begründet, und auch der Hochwasserschutz und technische Zugang zum Gewässer seien gewährleistet, zumal dieser direkt von der D.__-Strasse aus erfolgen könne.