beschränke sich die Länge des neuen Durchlasses am E.__-bach auf das bautechnisch Notwendige. Es sei ein Auslaufbauwerk aus Bruchsteinen mit Kolkschutz zur Energievernichtung vorgesehen. Der Durchlass werde also keine schädlichen Auswirkungen auf das talseitige Bachgerinne haben. Der Beginn des Bachgerinnes (öffentliches Gewässer) befinde sich am nördlichen Strassenrand der D.__-Strasse. Es seien keine Hinweise (u.a. Geoportal, historische Karten und Luftbilder) auf ein ehemals offenes, natürliches Fliessgewässer bergseits des Durchlasses am E.__-bach im Bereich der D.__-Strasse vorhanden.