Der Bau der geplanten Entwässerungsanlagen, namentlich die zusätzlichen Sickerleitungen, Kontroll- und Einlaufschächte sowie die auf Strecken mit oberflächlich abfliessendem Hangwasser bergseitig der Strasse auszubildende Belagschale, führe trotz der geplanten Vergrösserung der versiegelten Strassenfläche zu einer Verminderung der Hochwassergefahr. Die Standortgebundenheit setze voraus, dass die D.__-Strasse aufgrund ihres Bestimmungszwecks oder aufgrund der standörtlichen Verhältnisse anlässlich des geplanten Ausbaus nicht durchgehend ausserhalb des übergangsrechtlichen Gewässerabstandsbereichs angelegt werden könne.