Erneuerung der bestehenden Eindolung für den Ausbau der D.__-Strasse. Vorliegend machen auch technische Gründe eine Verlängerung der Eindolungen nötig, weil diese Bachquerung in steilem Gelände erfolgt und der Bach die Strasse nicht auf dem kürzesten Weg unterqueren kann (vgl. hierzu Bericht "Kreuzungsbauwerke mit Gewässern" vom 31. März 2010, act. 12/9/15; VerwGE B 2013/153 a.a.O. E. 6).