B.c. Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführer protestierte in der Eingabe vom 7. Februar 2019 gegen die von der Beschwerdegegnerin eingereichten Unterlagen und beantragte, diese seien aus dem Recht zu weisen (act. G 17). Die Beschwerdegegnerin verzichtete auf eine Stellungnahme hierzu (act. G 21). Mit Eingabe vom 1. März 2019 nahm der Rechtsvertreter der Beschwerdeführer ergänzend Stellung (act. G 22 f.) und reichte weitere Akten ein (act. G 23). Im Schreiben vom 6. März 2019 lehnte der Abteilungspräsident des Verwaltungsgerichts den Antrag, die von der Beschwerdegegnerin zusätzlich eingereichten Unterlagen seien aus dem Recht zu weisen, ab (act. G 25).