Einsprache. Am 25. Juli 2016 widerrief das Tiefbauamt des Kantons St. Gallen (TBA) die wasserbauliche Sondernutzungsbewilligung nach Art. 9 des Gesetzes über die Gewässernutzung (sGS 761.1, GNG) vom 6. November 2013 und erteilte die Bewilligung für die Strassendurchlässe (in Kenntnis der Einsprache) erneut (act. G 12/9/35). Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) widerrief die fischereirechtliche Bewilligung vom 11. Juli 2013 am 3. August 2016 und bewilligte (in Kenntnis der Einsprache) die vom Strassenprojekt betroffenen Durchlässe erneut (act. G 12/9/34).