_, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Christoph Bürgi, am 12. Juli 2013 Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Mit Entscheid B 2013/153 vom 24. März 2015 hiess das Verwaltungsgericht die Beschwerde teilweise gut, soweit es darauf eintrat. Der angefochtene Entscheid wurde aufgehoben und die Sache im Sinn der Erwägungen zur korrekten Verfahrensabwicklung und zu neuem Entscheid an die Gemeinde C.__ zurückgewiesen.