A.b. Während der öffentlichen Auflage des Strassenbauprojekts, des entsprechenden Teilstrassenplans sowie des Kostenteilers gingen bei der Politischen Gemeinde C.__ mehrere Einsprachen ein, darunter diejenige von A.__ und B.__. Mit Entscheiden vom 2. Dezember 2010 wies der Gemeinderat C.__ diese Einsprachen hinsichtlich des Strassenbauprojekts, des Teilstrassenplans und der Zulässigkeit der Enteignung ab © Kanton St.Gallen 2024 Seite 3/21 Publikationsplattform St.Galler Gerichte