Weiter weist die D.__-Strasse einen minimalen Abstand von rund 1 m zur Uferlinie des Gerinnes auf Parzelle Nr. 001 (E.__-bach) sowie einen solchen von ca. 4 m zur Uferlinie des I.__-Weihers auf. Der Gemeindestrassenplan soll ohne Umklassierung an die vorgesehene Verbreiterung der D.__-Strasse angepasst werden. Die Anstösser müssen für das Projekt private Rechte abtreten (act. G 12/9/1 [Projektmappe]).