wirtschaftsverfassungsrechtliche Ordnung zum Nachteil des privaten Physiotherapeuten zu beeinträchtigen. Darüber hinaus stellt der Beschwerdegegner in Frage, ob überhaupt eine genügende gesetzliche Grundlage zum Betrieb dieser Praxis bestehe. Diese materiellen Fragen bezüglich der gesetzlichen Grundlage zur Angebotserweiterung des Spitals Linth und des wettbewerbsverzerrenden staatlichen Verhaltens sind allerdings nicht in diesem Verfahren zu prüfen. Der Beschwerdeführer kann damit auch nichts zu seinen Gunsten ableiten, indem er behauptet, es liege keine Wettbewerbsverzerrung vor.