Die Praxis am Bühlpark könnte damit von der Kundenbeziehung aus dem Spital Linth im Wettbewerbsbereich profitieren, da die Kunden bzw. vorliegend die Patienten an der notwendigen Weiterbehandlung bzw. der Rehabilitation interessiert sind (vgl. Abegg/Frei, Eintritt des Staates in den Wettbewerb, in: recht 2018, S. 152). Weiter moniert der Beschwerdegegner, die Praxis am Bühlpark könne möglicherweise durch das Spital Linth, sei es durch Material, Geräte oder andersartige Ressourcen, subventioniert werden. Sowohl die mögliche Zuweisung der Patienten als auch die mögliche Subvention wären somit potenziell geeignet, die