werde und genau diese ambulante Praxis dann mit einer faktischen Defizitgarantie der öffentlichen Hand ausgestattet sei. Diese Praxis könne auf sämtliche durch den Staat bzw. das Spital Linth bereitgestellten Ressourcen (z.B. Material, Maschinen, Geräte etc.) zurückgreifen. Dadurch entstehe eine Privilegierung und vom Staat selbst werde in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise (Legalitätsprinzip und Wirtschaftsfreiheit) eine Wettbewerbssituation mit deutlich ungleich langen Spiessen geschaffen. Zur Legitimation des Konkurrenten genüge es bereits, wenn diese wie vorliegend geltend gemacht werde.