Soweit der Beschwerdegegner in der Ausdehnung der Tätigkeit des Spitals Linth als Leistungserbringer über den Leistungsvertrag hinaus eine Verletzung verfassungsrechtlicher Prinzipien erblicke, habe in Anwendung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung dessen Legitimation als begründet zu gelten. Dies sei im Besonderen im Hinblick auf die geltend gemachte Privilegierung der Praxis für Physiotherapie gegenüber dem Beschwerdegegner zu sehen.