Sie ging in ihrem Entscheid davon aus, dass der Beschwerdegegner als Physiotherapeut und damit als direkter Konkurrent zur Praxis am Bühlpark zur Geltendmachung der Verletzung der Wettbewerbsneutralität befugt sei und ihm die Legitimation zum Gesuch um Erlass einer Verfügung über die Rechtmässigkeit des Physiotherapieangebots des Spital Linth zukomme. Es liege eine monopolähnliche Regelung des Spitals Linth im Bereich der stationären Gesundheitsversorgung vor (Spitalliste).