4.2. Die Vorinstanz hiess den Rekurs des Beschwerdegegners teilweise gut und wies den Beschwerdeführer an, das Gesuch des Beschwerdegegners im Hinblick auf die Rechtmässigkeit der Eröffnung und den Betrieb der Praxis am Bühlpark im Bereich Physiotherapie materiell zu prüfen. Sie ging in ihrem Entscheid davon aus, dass der Beschwerdegegner als Physiotherapeut und damit als direkter Konkurrent zur Praxis am Bühlpark zur Geltendmachung der Verletzung der Wettbewerbsneutralität befugt sei und ihm die Legitimation zum Gesuch um Erlass einer Verfügung über die Rechtmässigkeit des Physiotherapieangebots des Spital Linth zukomme.