Dritter bzw. Konkurrenten mit Verweis auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung). Die Befugnis des Beschwerdegegners, eine anfechtbare Verfügung des Beschwerdeführers zu verlangen, setzt damit voraus, dass er nach den Grundsätzen der "Konkurrentenbeschwerde" dazu berechtigt ist. Zu prüfen ist damit, ob die Vorinstanz zu Recht ein schutzwürdiges Interesse des Beschwerdegegners am Erlass einer Verfügung anerkannt hat. 4.