Der Beschwerdeführer tritt somit hoheitlich auf und ist gestützt auf die gesetzliche Grundlage formell befugt, Verfügungen zu erlassen. Mit dem Entscheid des Beschwerdeführers über den Betrieb einer Praxis für Sportmedizin und Physiotherapie in Jona wird jedoch keine direkte Rechtsbeziehung zwischen dem Staat und dem Beschwerdegegner oder anderen Privaten festgelegt. Vielmehr handelt es sich beim Entscheid des Beschwerdeführers © Kanton St.Gallen 2024 Seite 9/19 Publikationsplattform St.Galler Gerichte