1.3. Weiter zu prüfen ist, ob der Entscheid der Vorinstanz selbständig anfechtbar ist und damit auf die Beschwerde eingetreten werden kann. Die Vorinstanz prüfte, ob der Beschwerdegegner legitimiert ist, vom Beschwerdeführer den Erlass einer Verfügung zu verlangen, und gestand ihm die Legitimation als direkten Konkurrenten zu. Sie verpflichtete damit den Beschwerdeführer zum Eintreten auf das Gesuch und zu © Kanton St.Gallen 2024 Seite 4/19 Publikationsplattform St.Galler Gerichte