B. Der Spitalverbund Spital Linth (Beschwerdeführer) erhob mit Eingabe vom 12. Oktober 2018 und Ergänzung vom 14. November 2018 durch seinen Rechtsvertreter Beschwerde gegen den Entscheid des Gesundheitsdepartements (Vorinstanz) beim Verwaltungsgericht. Er beantragte, Ziff. 1, 2 und 4 des Entscheides der Vorinstanz seien aufzuheben und Ziff. 2 seines Entscheides vom 14. September 2017 zu bestätigen; unter Kosten- und Entschädigungsfolge.