2.1. Die amtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 1‘500 bezahlen der Beschwerdeführer und der Beschwerdegegner je zur Hälfte (je CHF 750). Der Anteil des Beschwerdeführers von CHF 750 wird mit dem von ihm geleisteten Kostenvorschuss von CHF 1'500 verrechnet; CHF 750 werden ihm zurückerstattet. 2.2. © Kanton St.Gallen 2024 Seite 22/23 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Die amtlichen Kosten des Rekursverfahrens von CHF 1'000 bezahlen der Beschwerdeführer und der Beschwerdegegner je zur Hälfte (je CHF 500). 3. Ausseramtliche Kosten werden weder für das Rekurs- noch für das Beschwerdeverfahren entschädigt.