Praxis am Bühlpark im Bereich der Sportmedizin in wettbewerbsverzerrender Weise gegenüber den privaten Unternehmen privilegiert sei (vgl. BGer 2C_485/2010 vom 3. Juli 2012 E. 1.2.4 "Glarnersach"). Entgegen der Ansicht des Beschwerdegegners reicht © Kanton St.Gallen 2024 Seite 20/23 Publikationsplattform St.Galler Gerichte