zusammengearbeitet wird (vgl. Abegg/Frei, a.a.O., S. 152; https://praxisbuehlpark.ch/ unter: Dienstleistungen/Physiotherapie, besucht am 19. Juni 2019). Weiter moniert der Beschwerdeführer, die Praxis am Bühlpark könne möglicherweise durch das Spital Linth, sei es durch Material, Geräte (z. B. für die Operationen) oder andersartige Ressourcen, subventioniert werden. Sowohl die mögliche Zuweisung der Patienten als auch die mögliche Subvention wären somit potenziell geeignet, die wirtschaftsverfassungsrechtliche Ordnung zum Nachteil des Beschwerdeführers zu beeinträchtigen.