2016, S.648). Zumindest ist nicht auszuschliessen, dass Staatsbetriebe gewisse Wettbewerbsvorteile haben, z.B. Steuerbefreiung, Staatsgarantie, Möglichkeiten der unterschwelligen Quersubventionierung, vorbestehendes Wissen aus dem Monopolbetrieb usw., was zu einer Beeinträchtigung der Marktsituation führen kann (Abegg/Frei, Eintritt des Staates in den Wettbewerb, in: recht 2018, S. 152, S. 146).