Die Vorinstanz geht zu Recht davon aus, es werde im Regelfall ein gut zu erreichender Arzt in Wohnortnähe ausgesucht. So sind auch die Krankenversicherungen darauf ausgerichtet, den versicherten Personen mit Hausarztmodell anhand der von ihnen erstellten Ärzteliste Hilfe bei der Suche von Hausärzten in der Nähe anzubieten. Der Beschwerdeführer kann durch seine blosse © Kanton St.Gallen 2024 Seite 15/23 Publikationsplattform St.Galler Gerichte