Überdies fungiert der Beschwerdeführer gemäss dem der Beschwerdeschrift beigelegten Schreiben vom 19. Mai 2009 als Teamarzt des Eishockeyclubs SC Rapperswil-Jona Lakers und kann sich auch aus dieser Verbindung als Sportarzt etablieren. Der Beschwerdeführer bringt des Weiteren zu Recht vor, dass in der Schweiz keine Weiterbildung mit einem Facharzttitel in Sportmedizin abgeschlossen werden kann (https://www.fmh.ch/siwf/siwf.cfm unter: Weiterbildung/Facharzttitel und Schwerpunkte). Lediglich aufgrund der Bezeichnung © Kanton St.Gallen 2024 Seite 14/23 Publikationsplattform St.Galler Gerichte