Der Beschwerdeführer ist als Facharzt für Allgemeine Innere Medizin berechtigt, über die Tarifstruktur TARMED unter anderem sportmedizinische Beratung zu Training und Belastungsgrenzen abzurechnen. Insbesondere beim Hausarztmodell – einem alternativen Versicherungsmodell der obligatorischen Krankenversicherung, welches gemäss Statistik (zusammen mit dem Health Maintenance Organization (HMO)-Modell, Bonusversicherung etc.) zu 68,7% (https://www.bag.admin.ch/ unter: Zahlen&Statistiken/Statistik der obligatorischen Krankenversicherung) genutzt wird – liegt die Erstbehandlung bei einer Sportverletzung beim Hausarzt.