Als Hausarzt gilt der Beschwerdeführer als Grundversorger und hat damit Leistungen für alle Personen mit akuten Erkrankungen oder chronischen Leiden zu erbringen (vgl. https://www.fmh.ch/siwf/siwf.cfm unter: Weiterbildung/Facharzttitel und Schwerpunkte, Bericht des Bundesrates: Zur aktuellen Situation der ärztlichen Grundversorgung in Erfüllung des Postulats der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates 07.3279, https://www.bag.admin.ch/bag/de/home.html unter: Das BAG/Publikationen/Bundesratsberichte/Bundesratsberichte-2006-2015).