Im selben Ort befindet sich die Hausarztpraxis des Beschwerdegegners, welcher über den Facharzttitel für Innere Medizin (https://www.doctorfmh.ch/ unter: Ärzteverzeichnis) verfügt. Als Hausarzt gilt der Beschwerdeführer als Grundversorger und hat damit Leistungen für alle Personen mit akuten Erkrankungen oder chronischen Leiden zu erbringen (vgl. https://www.fmh.ch/siwf/siwf.cfm unter: Weiterbildung/Facharzttitel und Schwerpunkte, Bericht des Bundesrates: