Damit gehöre der Betriebsort seiner Praxis ohne Weiteres zum entsprechenden Einzugsgebiet des Spitals. Das Spital Linth habe keinerlei Interessen daran, seinen Patienten eine anderweitige hausärztliche Betreuung als jene durch die eigene Hausarztpraxis in Uznach zu empfehlen, insbesondere wenn es etwa um Nachbehandlungen oder Kontrollen gehe, die im Zusammenhang mit einem stationären Aufenthalt gestanden seien. Ferne sei es notorisch, dass sich gewisse Synergien aus dem Betrieb eines öffentlich-rechtlichen Spitals und der von diesem betriebenen Hausarztpraxis ergeben würden.