Darüber hinaus gebe es im Schweizerischen System keinen Facharzttitel für Sportmedizin und die sportmedizinische Tätigkeit werde daher traditionellerweise von Fachärzten für Innere Medizin als Teil der Grundversorgung ausgeübt. Die Vorinstanz habe damit den Sachverhalt unrichtig oder unvollständig festgestellt, indem sie vorschnell darauf geschlossen habe, dass zwischen der Praxis für Sportmedizin und Physiotherapie in Jona und seiner Tätigkeit als Hausarzt kein Konkurrenzverhältnis bestehe. In räumlicher Sicht sei unbestritten, dass die beiden Praxen mit ihrem Angebot in Konkurrenz stehen und den gleichen Markt bedienen würden.