Im Übrigen dürfe nicht übersehen werden, dass Patienten/-innen ihrem Hausarzt meist bis zur Pensionierung treu blieben. Sofern das Spital Linth seine Patienten/-innen in © Kanton St.Gallen 2024 Seite 10/23 Publikationsplattform St.Galler Gerichte besonderem Masse an die eigene Hausarztpraxis zuweisen würde, dürfte dies – wenn überhaupt – zu Lasten der Hausarztpraxen in Uznach erfolgen.