SSV entscheiden. Der Beschwerdeführer verlangt, der Entscheid des Verwaltungsrates sei ihm in Form einer Verfügung zu eröffnen. Der Beschwerdegegner trat auf das Gesuch des Beschwerdeführers nicht ein und wurde in seinem Entscheid durch die Vorinstanz geschützt. Strittig ist damit, ob der Beschwerdeführer legitimiert ist, den Erlass einer Verfügung durch den Beschwerdegegner zu verlangen. 4. Es stellt sich vorab die Frage nach der Rechtsnatur des vom Beschwerdegegner zu fällenden Entscheids über sein Leistungsangebot.