© Kanton St.Gallen 2024 Seite 4/23 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Graf gehört nicht dem Verwaltungsrat der Spitalverbunde des Kantons St. Gallen, welcher die Verfügung vom 14. September 2017 erlassen hat, an und war damit nicht in den Entscheid des Verwaltungsrates involviert. Im Übrigen stellte der Beschwerdeführer weder im Beschwerdeverfahren noch im Rekursverfahren einen expliziten Antrag zu dieser von ihm aufgeworfenen Ausstandsfrage. 3.