B. X.__ (Beschwerdeführer) erhob mit Eingabe vom 12. Oktober 2018 durch seine Rechtsvertreter Beschwerde gegen den Entscheid des Gesundheitsdepartements (Vorinstanz) beim Verwaltungsgericht. Er beantragte dessen Aufhebung und die Rückweisung der Sache an den Verwaltungsrat der Spitalverbunde des Kantons St. Gallen (als Organ des Beschwerdegegners) zur materiellen Behandlung im Sinne der Erwägungen der Vorinstanz. Eventualiter seien der angefochtene Entscheid der Vorinstanz sowie die Dispositiv Ziff. 2 des Beschlusses des Beschwerdegegners vom © Kanton St.Gallen 2024 Seite 3/23 Publikationsplattform St.Galler Gerichte