3.2. Mit Bezug auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts (BGE 140 I 114 E. 2.4) führt die Vorinstanz im angefochtenen Entscheid in ihrer Erwägung 3b richtig aus, bei einer sogenannten Null-Veranlagung, die sich aufgrund einer © Kanton St.Gallen 2024 Seite 4/6 Publikationsplattform St.Galler Gerichte